Erdgeschosswohnung bezeichnet eine ebenerdig liegende Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Dabei befindet sich das Erdgeschoss nicht zwangsläufig auf einer Ebene mit der umliegenden Umgebung, Abweichungen sowohl nach oben als auch unten sind möglich. Liegt die Wohnung etwa ein halbes Geschoss über der Straßenebene, handelt es sich jedoch häufig schon um eine Hochparterrewohnung. Ein Amtsgericht urteilte hier, dass dies der Fall ist, wenn die Entfernung zwischen Unterkante des Fensters und Straßenebene mindestens 1,94 m bemisst.
« Zum Immobilien-Glossar