Energieausweis

« Back to Glossary Index

Der Energieausweis informiert darüber, in welchem energetischen Zustand sich eine Immobile befindet. Um bessere Vergleichsdaten auszuweisen, sind darin Informationen über Energieeffizienz und Energiekosten, die für ein Gebäude anfallen, aufgeführt. Für Wohngebäude ist ein solcher Ausweis seit 2009 verpflichtend. Notwendig ist ein Energieausweis für Neubauten sowie zum Verkauf von Immobilien. Im Regelfall müssen auch Mietinteressenten darauf Zugriff haben. Der Energieausweis existiert einmal als Bedarfs- und einmal als Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage der Gebäudeeckdaten erstellt, sodass das Nutzungsverhalten der Bewohner darin keine Rolle spielt. Seine Ausstellung ist im Vergleich zur zweiten Variante teurer. Der Verbrauchsausweis greift dagegen auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zurück.

« Zum Immobilien-Glossar