Eigenheimzulage

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Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um ein von 1995 bis 2005 staatlich gefördertes Subventionierungsverfahren für Wohneigentum, das selbst genutzt wurde. Es sollte Eigentümer bei der Finanzierung unterstützen und dabei als Anreiz für Wohneigentum dienen. Gegenwärtig bezeichnet die Eigenheimzulage eine Leistung in Bayern, mit der der Freistaat seit dem 1. Juli 2018 die Bildung von Wohneigentum begünstigt. Sie wird als einmaliger Zuschuss bis zur Höhe von 10.000 Euro gezahlt. Die bayerische Eigenheimzulage ist sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen möglich.

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