bezugsfertig

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Ein Immobilienobjekt gilt dann als bezugsfertig, wenn der Innenausbau abgeschlossen und seine Bewohnbarkeit zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude sicher zu begehen ist und sanitäre Anlagen in Form einer Toilette und Dusche vorhanden sind. Das bedeutet: Das Haus kann als Wohnhaus genutzt werden. Ein Außenputz ist für diesen Zustand genauso wenig erforderlich wie fertigte Außenanlagen.

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