Bauherr

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Als Bauherr wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, die in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat und dafür verantwortlich ist. Demnach muss der Bauherr den Bau nicht selbst durchführen, sondern kann diesen auch in seinem Namen ausführen lassen. Er entscheidet über die technische sowie architektonische Ausgestaltung des Bauwerks und ist für die Finanzierung zuständig. Auch die mit der Vorbereitung und Durchführung verbundenen Risiken liegen beim Bauherren.

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