Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um eine fristlose Aufhebung des Mietvertrages, die sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter ausgesprochen werden kann. Bei unbefristeten Mietverträgen besteht diese Kündigungsform neben der ordentlichen Kündigung und ungeachtet diverser Sonderkündigungsrechte, bei befristeten Mietverträgen ist es die einzige Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie schriftlich erfolgen und einen wichtigen Grund für diesen Schritt aufführen, der das Bewohnen des Mietobjektes unzumutbar macht. Mitunter muss der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen.
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