Die Abschreibung, steuerrechtlich korrekt als Absetzung für Abnutzung bezeichnet oder kurz Afa, ist für die Steuererklärung von Immobilieneigentümern relevant. Durch dieses Prinzip lassen sich getätigte Investitionen über einen größeren Zeitraum in der Steuererklärung geltend machen. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Güter, die dazu dienen, Einkünfte zu erzielen, werden auf eine festgesetzte Nutzungsdauer verteilt. Gleichzeitig mindert sich durch Verbrauch bzw. Nutzung der Wert der jeweiligen Vermögensgegenstände. Durch diesen betrieblichen Aufwand reduziert sich der Gewinn in diesem Zeitraum.
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